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Heizkostenerstattung für Öl-, Pellet- und Flüssiggasheizung

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Durch den Bundestag wurde eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen, also mit Öl, Pellets oder Flüssiggas, heizen.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein hat nun das Antragsverfahren freigeschaltet.

Es besteht die Möglichkeit den Antrag online oder per Papier einzureichen.

Informationen sowie Rahmendaten der Härtefallhilfe finden Sie unter

www.schleswig-holstein.de/heizkostenerstattung. Auf dieser Seite steht Ihnen auch ein Online-Rechner, mit dem Sie ermitteln können ob eine Antragstellung in Frage kommt, zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie dem MLLEV per Service-Mail unter der Mailadresse heizkostenerstattung@mllev.landsh.de Fragen stellen.

Der Vordruck ist unten als pdf-Datei zum Ausdrucken beigefügt.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online auszufüllen und Sie können den Antrag auch nicht ausdrucken, erhalten Sie bei der Gemeinde Flintbek einen ausgedruckten Vordruck.

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